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Individuelle Informationen von Ihrer Staatsangehörigkeitsbehörde Bei Ihrer Staatsangehörigkeitsbehörde erhalten Sie das Formular, um den Antrag zu stellen. Außerdem gibt sie Ihnen weitere Informationen. Welche Behörde Ihre Staatsangehörigkeitsbehörde ist, erfahren Sie zum Beispiel bei der Stadt- oder Kreisverwaltung oder bei der Ausländerbehörde. Manche Staatsangehörigkeitsbehörden stellen umfangreiche Informationen zur Einbürgerung und das Antragsformular auch auf ihren Internetseiten zur Verfügung. Informieren Sie sich also auch online. Zusätzlich zum Antrag müssen Sie verschiedene Nachweise einreichen, die unten in Schritt 3 aufgeführt sind. Ihre Identität Wenn Sie einen gültigen Pass haben, reichen Sie eine Kopie Ihres Passes ein. Sollten Sie keinen Pass besitzen, können auch andere Nachweise mit Foto geeignet sein, zum Beispiel ein Führerschein. Auch ein abgelaufener Pass kann hilfreich sein. Sollten Sie auch solche Dokumente nicht besitzen, sind andere Nachweise (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) möglich. Wenn Sie staatenlos sind, benötigen Sie in der Regel einen Reiseausweis für Staatenlose. Ihren Personenstand Das kann zum Beispiel eine Heiratsurkunde, ein Scheidungsurteil oder ein Adoptionsbeschluss sein. Ihr unbefristetes Aufenthaltsrecht Ihr unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis können Sie durch Ihren elektronischen Aufenthaltstitel nachweisen. Auch eine befristete Aufenthaltserlaubnis kann für Ihre Einbürgerung ausreichen, wenn Sie zum Beispiel als Fachkraft in Deutschland arbeiten oder wenn die Aufenthaltserlaubnis für einen Familiennachzug erteilt wurde. Auch dies können Sie durch den elektronischen Aufenthaltstitel nachweisen. Ihre aktuelle Wohnsituation Als Nachweis reichen Sie zum Beispiel eine Kopie Ihres Mietvertrags ein. Ihren Aufenthalt in Deutschland seit mindestens fünf Jahren Ihren Aufenthalt in Deutschland können sie mit verschiedenen Dokumenten nachweisen, zum Beispiel Ihrem Rentenversicherungsverlauf, eine Lohnabrechnung, eine Immatrikulationsbescheinigung für eine Universität oder Fachhochschule, Aus- und Weiterbildungsnachweisen, Schulzeugnissen

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